Die Cannabis-Legalisierung könnte dafür sorgen, dass sich die aufgewühlte Mitte wieder beruhigt: Hanfprodukte besänftigen nicht nur wütende Mitmenschen und schmerzgeplagte Kranke, sondern spülen auch noch Geld in die Staatskasse und entlasten die Gefängnisse. Ein guter Entschluss zum Jahresanfang, dem viele weitere folgen mögen.
Cannabis-Legalisierung?
Beruhigung in Tüten
Pizza ist tödlich. Es wird nur gerne vergessen und ist schwer, dies einer Gesellschaft klarzumachen, die einen Teil ihrer Ernährung darauf aufbaut. »Pizza ist eines der meistkonsumierten und zugleich kalorienreichsten Gerichte, das zu unserem massiven Problem mit Übergewicht beiträgt«, meint Ilona Kickbusch, Expertin für Gesundheitsvorsorge der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Interview (»ZEIT«, Nr. 52/21) und erklärt weiter, dass allein in Deutschland zwei Millionen Kinder und zwei von drei Männern über 50 übergewichtig sind.
Geht man davon aus, dass im Verbund mit Adipositas häufig auch Bluthochdruck, Gefäß- und Herzerkrankungen auftreten, wäre es also an der Zeit, Pizza als eines der schädlichsten Genussmittel der konsumierenden Gegenwart zu verbieten. Am besten gleich zusammen mit Alkohol, noch so einem Kandidaten eines lustvoll unvernünftigen Lebenswandels. Es wird sich nicht durchsetzen lassen, denn Pizza ist fest in der europäischen Kulturgeschichte verankert. Als Wort lässt sie sich um das Jahr 1000 n. Chr. in byzantinischen Handschriften nachweisen, mit Vorformen im Lombardischen. Als teigbasiertes Resteessen eroberte sie seit dem 18. Jahrhundert von Neapel aus die europäischen Speisekarten und als kulinarische Migrantin die Neue Welt. Laut Wiki-Zahlen setzte der US-Markt 2017 rund 128 Milliarden Dollar mit Pizza um, etwa 13 Prozent aller Amerikaner über zwei Jahre konsumieren täglich ihre Käseteigecken. Um die Konsumgewissheit zu zementieren, erklärte die UNESCO die Kunst des Pizzabackens im selben Jahr sogar zum immateriellen Kulturerbe der Menschheit.
Keine Chance auf Verbot, aber ein gutes Beispiel für die diskursive Macht der Gewohnheit, die Bewertungsprozesse beeinflusst. Denn wie groß die gesellschaftliche Akzeptanz eines Genussmittels ist, hängt nur bedingt von den Erkenntnissen ab, die sich etwa aus medizinischer oder ernährungswissenschaftlicher Sicht damit verbinden lassen. Der Mensch nimmt zu sich, was er kennt, womit er eigene Erfahrungen und Erinnerungen assoziiert, was außerdem nicht oder nur so sanktioniert wird, dass ein Regelbruch die eigene Wertschätzung nicht grundlegend in Frage stellt. Biologie trifft Gesellschaft trifft Gewohnheit, genannt Tradition.
Hanf im Koalitionsvertrag
Hier kommen wir von der Pizza zu einem Genuss- und Arzneimittel, das im Laufe der vergangenen Jahrzehnte zahlreiche Wahrnehmungs- und Wertungspirouetten erlebt hat und inzwischen an einem Punkt angelangt ist, an dem eine Konsolidierung des Konsums und des kulturellen Umgangs einzutreten scheint. Denn die Cannabispflanze mit ihren beruhigenden und berauschenden Wirkstoffen ist nach Jahren im gesellschaftlichen Untergrund auf dem besten Weg, aus der diskursiven Stigmatisierung herauszutreten. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien kann man von Zeile 2890 an Sätze einer Trendwende lesen, die von der bisherigen Kriminalisierung des Feierabendjoints Abstand nimmt: »Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen. Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus. Bei der Alkohol- und Nikotinprävention setzen wir auf verstärkte Aufklärung mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen. Wir verschärfen die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis. Wir messen Regelungen immer wieder an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten daran Maßnahmen zum Gesundheitsschutz aus.« Cannabis, stellt die Politik auf diese Weise behördendeutsch fest, ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Nun geht es darum, den rechtlichen Rahmen für die Akzeptanz zu schaffen.
Gut für alle: Von Kanada lernen
Was aus der Perspektive der alkoholzentrierten deutschen Rauschmittelgeschichte wie ein Paradigmenwechsel erscheint, ist Teil eines internationalen Trends der Neubewertung von Cannabis. Beispiel Kanada: 2008 wurde dort Cannabis für den privaten Gebrauch legalisiert. Alle Kanadier über 18 Jahre dürfen bis zu 30 Gramm getrocknetes Cannabis bei sich haben. Vier Pflanzen sind pro Konsument erlaubt, man kann entsprechende weitere Produkte von Ölen, Cremes und Badesalz bis Lippenbalsam überwiegend in staatlichen Geschäften erwerben, je nach Provinz sind außerdem private Läden erlaubt. Das Reglement ist ebenso klar wie streng. Wer Cannabis an Minderjährige verkauft oder weitergibt, kann mit langjährigen Haftstrafen rechnen, Ähnliches gilt für nicht lizenzierte Produktion oder Schmuggel außer Landes. Die Intention hinter diesen möglichst weit kontrollierten Freigaben ist klar. Der Handel wird aus dem Schwarzmarkt und den dunklen Straßenecken in die Öffentlichkeit geholt. Dealer werden zumindest für diese Rauschmittel überflüssig. Man rechnet mit einer Entwicklung, die ein wenig mit dem Streaming von Unterhaltungsprodukten vergleichbar ist: Ist der Konsum auf legalem und bequemem Wege möglich, entscheidet sich der Kunde auf Dauer für die Version, die ihm die wenigsten Probleme bereitet. Zentrales Argument ist außerdem die Qualitätskontrolle. Wer auf den Dealer angewiesen war, musste auch dessen Angaben über die Zusammensetzung der Produkte vertrauen.
Der Gehalt des für die Rauschwirkung verantwortlichen Tetrahydrocannabinol (THC) hat sich aber seit den Zeiten umwölkter Hippiekommunen tendenziell verfünffacht und damit auch das gesundheitliche Risiko, mit dem Konsumierende umgehen müssen. Eine kontrollierte Kennzeichnungspflicht verbunden mit umfassender Information und im Zusammenhang damit auch weitergehender Prävention ermöglicht es, Missbrauch aus Unwissen und Fahrlässigkeit in vielen Fällen zu vermeiden. Der Staat jedenfalls profitiert deutlich von der Legalisierung des Cannabis, angefangen bei Steuermilliarden (Umsatz der Branche 2020 in Kanada etwa 2,6 Milliarden kanadische Dollar) über entlastete Ordnungskräfte, die sich nicht mehr mit Drogenkleinkriminalität herumschlagen müssen, bis hin zu deutlich leereren Gefängnissen. Öffentliche Statistiken verzeichneten verglichen mit dem Jahr 2017 vor der Legalisierung einen Rückgang von Drogendelikten im Jahr 2020 auf nur noch weniger als fünf Prozent der vorherigen Niveaus. Die Kunden wiederum sind, obwohl unter dem Strich betrachtet reglementierter, in ihrem Gefühl aber entspannter, weil nicht mehr die Outlaws von einst. Die Politik überlässt den Rauschmittelkonsum der Eigenverantwortung des Einzelnen, und die ersten Studien, die die Legalisierung von Cannabis begleiten, zeigen, dass sich beim Verbraucher so viel offenbar nicht verändert. Belastbare Zahlen, die einen direkten Zusammenhang von Legalisierung und verändertem Konsum oder auch steigenden Abhängigkeiten herstellen, liegen bislang nicht vor.
Allerdings zeigt der Blick auf Initiativen in anderen Ländern, dass der Umschwung von kriminellen Schwarzmarktstrukturen zu einem staatlich geregelten Handel nicht unbedingt reibungslos funktioniert. Uruguay beispielsweise wollte bereits 2013 der im Land aktiven Drogenmafia das Handwerk legen und verkauft seit 2017 Cannabis über Apotheken. Bislang aber können die offiziellen Unternehmen den Bedarf nicht decken, der Umschwung ist noch nicht geglückt. In den Niederlanden darf Cannabis zwar bereits seit 1976 in Coffeeshops legal verkauft werden. Die Produktion größerer Mengen ist jedoch illegal, was dazu führt, dass die Lieferung weiterhin über obskure und kriminelle Unternehmen stattfindet. Das soll sich demnächst allerdings mit einem Schwenk auf lizenzierte Produkte ändern.
»M*A*S*H« and more
Und in den USA ist das Chaos nahezu perfekt. Dort galt Cannabis zusammen mit anderen Drogen seit dem 18. Juni 1971 als Staatsfeind Nummer eins. Damals versuchte der Präsident Richard Nixon mit dem von ihm ausgerufenen »War On Drugs« von den eigenen politischen Defiziten abzulenken, neben dem lästigen Drogenhandel an der mexikanischen Grenze im Speziellen von dem für Amerika zunehmend verheerend sich entwickelnden Vietnamkrieg im Verbund mit einer im Lande selbst schwelenden Unzufriedenheit mit konservativen Wertvorstellungen. Während Robert Altman im Jahr zuvor mit seiner Komödie »M*A*S*H« den Joint an der Front noch humorvoll freakig interpretierte, sahen Nixon und seine Berater darin die Möglichkeit zu einer entlastenden Erzählung des Scheiterns. Denn nun machte nicht mehr das Militär die Fehler, sondern die Droge war der Feind. Bekiffte GIs waren mit lächelndem Gleichmut schlichtweg nicht in der Lage, demVietcong etwas entgegenzusetzen, so wie überhaupt all diese Hippies, die mit Bed-ins und visionärer Liebe die Menschheit zu befrieden versuchten, auch nicht in das Weltbild einer Nixon-freundlichen und immens einflussreichen National Rifle Association passten, die dem freien Bürger ihre Sturmgewehre verkaufen wollte. Der »War On Drugs« sorgte mit seiner Ausweitung der Kampfzone in die Mitte der Gesellschaft in den folgenden Jahrzehnten für Zehntausende verpfuschter Biografien von Kleinkriminellen und für eine polarisiert vergiftete Atmosphäre, die sich erst während des vergangenen Jahrzehnts ein wenig veränderte. Im Jahr 2012 legalisierte Colorado den Konsum von Cannabis, bislang folgten 17 weitere Bundesstaaten mit jeweils unterschiedlichen Regeln. Statistiken belegen bislang eine Zunahme des Konsums unter Erwachsenen und eine Abnahme unter Jugendlichen. Der Handel ist weiterhin vielerorts in kriminellen Händen, schon wegen des Schmuggels in die Bundesstaaten, in denen noch der alte Geist herrscht.
Deutschland übrigens hatte seit 1972 sein »Betäubungsmittelgesetz«, das das »Opiumgesetz« der Weimarer Republik ablöste und Herstellung, Handel, Besitz, Einfuhr und Erwerb von Betäubungsmitteln unter Strafe stellte. Man dachte sich das vergleichsweise einfach, staatlich gelenkt und durchaus von Nixons Narrativ beeinflusst. Prävention, Schadensminimierung und Behandlung unterstanden damit den Gesundheitsbehörden, die Strafverfolgung der Polizei und Staatsanwaltschaft. Wer Cannabis konsumierte und nicht in die Sphäre harter Drogen, Abhängigkeiten und damit der Therapien driftete, hatte als Konsument neben den Dealern daher vor allem mit den Strafverfolgern zu tun. Denn die Beurteilung des Besitzes liegt beim Gesetzgeber, die Polizei wiederum muss bei jeder Straftat ermitteln und sie zur Anzeige bringen. Viel Ermessensspielraum war da lange Jahre nicht, bis sich mehr und mehr die Erkenntnis durchsetzte, dass Cannabis nicht nur für den Rausch zuständig sein könnte, sondern auch für die Linderung von Schmerzen und Verkrampfungen. Neben dem THC enthält die Pflanze beispielsweise unter anderem den Wirkstoff Cannabidiol (CBD), dem vor allem entspannende Wirkung auf den menschlichen Organismus zugeschrieben wird. Mit solchen Erkenntnissen veränderte sich die Diskussion, weil Cannabis nicht mehr nur in der Schmuddelecke der bürgerlichen Gesellschaft zu verorten war, sondern in der Wissenschaft, der Medizin und der Therapie.
Cannabis als Medikament
Medizinisches Cannabis wird vor allem bei der Behandlung schwerer Krankheiten wie Multipler Sklerose, Krebs, HIV und chronischen Schmerzen eingesetzt. Seit März 2017 regelt das deutsche Cannabis-Gesetz – das im kommenden Frühjahr zur Wiedervorlage ansteht – die kontrollierte Abgabe des Wirkstoffs zu medizinischen Zwecken. Die bürokratischen Hürden sind aber weiterhin hoch, und das fachärztliche Wissen ist noch nicht so weit verbreitet, wie es für die gezielte Behandlung von Patienten notwendig wäre. Bislang ist es üblich, dass die Cannabis-Therapie als letzte Option möglicher Behandlungsformen gewählt wird. Der Prozess der Genehmigungsprozesse bei Krankenkassen ist kompliziert, etwa ein Drittel der Anträge wird bislang abgelehnt. Allerdings ist eine Trendwende seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes zu beobachten. Laut Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung wurden 2018 rund 95.000 Rezepte zur Cannabis-Therapie eingelöst, im Vorjahr waren es noch 27.000. In der Regel geht es bei den Arzneimitteln um den medizinisch wirksamen THCBestandteil der Cannabispflanze, der als Wirkstoff Dronabinol verabreicht werden kann. Er hat unter anderem schmerzlindernde, entzündungshemmende, appetitstimulierende, muskelentspannende, dämpfende und psychotrope Eigenschaften, die sich bei der Behandlung von Schmerzen ebenso wie von Spastiken, Epilepsie, Asthma oder Übelkeiten infolge schwerer Krankheiten einsetzen lassen. Die Liste der Nebenwirkungen ist im Vergleich zu manchen chemischen Produkten relativ kurz und verweist vor allem auf das mögliche Suchtpotenzial, was Dronabinol aber mit vielen anderen Schmerzmitteln teilt.
Das klingt nach einer Wundersubstanz, der vor allem gesellschaftliche Vorurteile und ein bislang noch nicht ausreichend gewürdigter Forschungs- und Wissensstand auf Seiten der Ärzteschaft im Weg zu stehen scheinen. Jedenfalls preschen bereits Start-ups nach vorne. Die 2018 gegründete Firma ADREXpharma mit Sitz in Koblenz etwa hat in kurzer Zeit ein breites Produktspektrum rund um das medizinische Cannabis entwickelt, mit dem es bundesweit Apotheken und Großhändler beliefert. Unlängst gelang es dem Firmengründer Mario Eimuth sogar, erste Rabattverträge mit mehreren deutschen Krankenkassen abzuschließen und damit die finanziellen und organisatorischen Hürden zur Verordnung von Cannabis-Therapien zu senken. Darüber hinaus ergeben sich im Zusammenhang mit der Legalisierung des Freizeitcannabis auf lange Sicht für viele Seiten lukrative Geschäftsfelder. Das Forschungsinstitut »Prohibition Partners« schätzt in der dritten Ausgabe seines Europäischen Cannabis Reports das zukünftig mögliche Marktvolumen von medizinischem Cannabis für Europa für das Jahr 2028 auf 55 Milliarden Euro, wovon 7,7 Milliarden Deutschland beträfen. Aktuelle Schätzungen gehen derzeit von einem jährlichen Bedarf von 20 Tonnen medizinischem Cannabis aus, zu dem sich darüber hinaus etwa das Zehnfache an Freizeitcannabis gesellen könnte.
Lukrative Tiefenentspannung
Das klingt nach einer umfassend sedierten Gesellschaft, mit schmerzgelinderten Patienten und tiefenentspannten Freizeitbürgern, hat aber neben dem – je nach Interpretation beruhigenden oder demotivierenden – Effekt für den Staat auch konkrete finanzielle Aspekte. Das Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie geht in einer von der Hanfindustrie in Auftrag gegebenen Studie davon aus, dass mit der Legalisierung von Cannabis der Finanzminister Steuereinnahmen etwa aus einer Cannabissteuer, aus Umsatz-, Lohn- und Gewerbesteuer von jährlich rund 3,3 Milliarden Euro erwarten kann. Außerdem werden etwa 1,4 Milliarden Euro durch nicht mehr notwendige Strafverfolgung eingespart und gleichzeitig Arbeitszeit bei Ordnungskräften freigesetzt, die sich nun um richtige Verbrechen kümmern können. Natürlich wird sich erst mit der Zeit herausstellen, ob die Legalisierung von Cannabis neben den sinnvollen medizinischen Anwendungen im Freizeitbereich neue Probleme etwa durch Abhängigkeiten und Sucht schafft. Die Erfahrungen in anderen Ländern sprechen bislang weder dafür noch dagegen. Prävention bei Jugendlichen – deren Frontalhirn sich noch deutlich leichter durch Cannabiskonsum schädigen lässt als das der neuronal bereits geformten Generation 25-plus – wird jedenfalls vergleichbarden kanadischen Initiativen zu den wichtigen Begleiterscheinungen der Legalisierung gehören. Darüber hinaus aber ist vieles offen. Ob der hanfglückliche Kiffer den bierduseligen Trinker eines Tages vom Thron bundesdeutscher Dröhnung vertreiben wird, bleibt Prophetie. Jedenfalls wünscht man manchem Wutbürger ein wenig Cannabis in die Kippe, schon um des gesellschaftlichen Friedens und der individuellen Gelassenheit willen. Natürlich auch wegen des persönlichen Genusses. Und wie es mit der Pizza weitergeht, muss womöglich auch bedacht werden. Tüten machen hungrig. ||
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